Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. Allgemein
3. Lieferung und Monatge
4. Annahmeverzug, Rücktritt
5. Höhere Gewalt
6. Liefertermine
7. Teillieferung
8. Gewährleistung
9. Schadenersatz
10. Produkthaftung
11. Zahlungsbedingungen
12. Eigentumsvorbehalt
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
14. Handelsvertreter
15 Schlussbestimmungen
16. Datenschutz
17. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die zwischen der im Firmenbuch des Landesgerichts Wels zu FN 101164 x eingetragene hali GmbH, K.-Schachinger-Straße 1, 4070 Eferding, oder deren verbundenen Unternehmen iSd § 15 AktG (in der Folge jeweils als "hali" bezeichnet) auf der einen Seite und dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber
(in der Folge als "Kunde" bezeichnet) auf der anderen Seite abgeschlossenen Verträge, insbesondere Werkverträge, Kaufverträge oder sonstige in Auftrag gegebene Leistungen wie insbesondere Beratungsleistungen oder Inbetriebnahmen beim jeweiligen Kunden oder Montageleistungen, gelten ausschließlich
nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, solange keine Individualvereinbarungen getroffen werden, wobei diese der Schriftform bedürfen. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB. Abweichende Bestimmungen in AGB's des Kunden werden nicht akzeptiert.
hali schließt seine Verträge grundsätzlich mit Unternehmen ab. Soweit hali Verträge mit Verbrauchern abschließt, gelten die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen hali und dem Kunden oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von hali. Offenbare Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können von hali jederzeit berichtigt werden.
2. Allgemeines
2.1 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind die Angebote von hali unverbindlich. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich den Auftrag an hali auf Grundlage des Angebotes von hali zu erteilen (Auftragsangebot). hali ist berechtigt, das Auftragsangebot binnen 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme des
Auftragsangebotes und der damit verbundene Vertragsabschlusserfolgen durch Übermittlung einer schriftlichen Bestätigung durch hali, spätestens jedoch mit Lieferung (ab Werk) oder Meldung der Versandbereitschaft. Nach dem Vertragsabschluss bedürfen Vertragsänderungen der schriftlichen Zustimmung von hali. Die Bestimmungen in den §§ 9 und 10 E-Commerce Gesetz in der jeweils geltenden Fassung sind nicht anzuwenden.Der Ausschluss gilt jedoch nicht bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern
2.2 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind Planungen, Bemusterungen, Materialprüfungen und Kostenvoranschläge unverbindlich und
kostenpflichtig. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, wird hali den Kunden unverzüglich davon verständigen, bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen unter 15% kann eine Verständigung unterbleiben.
2.3 Pönalvereinbarungen zu Lasten hali bedürfen der schriftlichen Zustimmung der vertretungsbefugten Personen von hali.
2.4 Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und Ähnliches stets geistiges Eigentum von hali und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb etc. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von hali.Derartige Unterlagen sind über Aufforderung von hali an diese zurückzustellen, spätestens jedoch bei Beendigung der Geschäftsbeziehung.
2.5 Die in Katalogen, Prospekten und Ähnlichem enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen von hali sind nur maßgeblich, wenn diese dem Vertrag ausdrücklich zugrunde gelegt werden. Weicht das Angebot von hali bzw. die Auftragsbestätigung von einer zugrundeliegenden Planungsleistung durch hali ab, ist im Zweifel das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung maßgeblich.
3. Lieferung und Montage
Enthält die mit dem Kunden getroffene Vereinbarung keine Angaben, so gilt DAP (Lieferung an den angeführten Bestimmungsort laut Auftragsbestätigung unverzollt) als vereinbart.
3.2 Bei Lieferungen mit einem Wert unter 1.000,-€ verrechnet hali Zustellgebühren.Die Höhe der Gebühren wird dem jeweiligen Kunden gesondert im Angebot bekannt gegeben.Die im Angebot enthaltenen Zustellgebühren beziehen sich jeweils auf die dort enthaltenen Mengenangaben. Im Falle der Bestellung von Mindermengen ist hali jedenfalls zur Anpassung der Zustellgebühren berechtigt.
3.3 Der Kunde sorgt für eine ungehinderte LKW Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle, sowie für Strom, Beleuchtung, trockene Räume, einen versperrbaren Abstellraum und Liftbenutzung bei mehr als 1 Etage Transport innerhalb des Bauwerks. Die durch Fehlen solcher Voraussetzungen entstehenden Kosten werden dem Kunden verrechnet.
3.4 Nicht vorgesehene Kosten bei der Montage und Lieferung, wie z.B. Zwischenlagerung und zusätzliche Transportkosten, gehen zu Lasten des Kunden.
3.5 Bei der Übergabe bzw. Montage ist die Lieferung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 14 Werktagen zu prüfen und schriftlich auf Mängel einschließlich aller Fehlmengen und aller Falschlieferungen hinzuweisen. Transportschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden.
3.6 hali Produkte werden - als Markenprodukte - immer mit einem Markenzeichen (hali Logo) geliefert. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. br>
4. Annahmeverzug, Rücktritt
Wenn hali ohne eigenes Verschulden nicht termingerecht anliefern oder montieren kann, weil Verzögerungen an der Baustelle diese behindern, erstreckt sich die Lieferfrist auf 4 Wochen ab Wegfall des Hindernisses.
4.2 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft durch hali, nicht unverzüglich abgerufen wird.
4.3 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder bei hali oder bei einem Dritten kostenpflichtig eingelagert. Eine Haftung von hali für die Verschlechterung oder den Untergang der bei ihm gelagerten Ware trifft hali nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon unberührt bleiben die Rechte von hali i.S.d. §§ 373 ff UGB.
4.4 Nimmt der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht ab, ohne dass hali daran ein Verschulden trifft, ist hali dennoch berechtigt, die volle Auftragssumme zu verlangen und der Kunde verpflichtet diese entsprechend dem abgeschlossenen Vertrag zu leisten.
4.5 Der in Annahmeverzug befindliche Kunde hat die Kosten der Lieferung (und Montage, falls vereinbart) der Ware gesondert zu entrichten.
4.6. Im Hinblick darauf, dass hali auftragsbezogen fertigt, ist ein (Teil-)Rücktritt des Kunden vom Vertrag ab Beginn der Fertigung der bestellten Ware nicht mehr möglich. Bis zum Beginn der Fertigung der bestellten Ware hat der Kunde das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 50% der jeweiligen Auftragssumme ohne Angabe von Gründen vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Erklärung bei hali.
4.7 Werden hali Umstände bekannt, wonach sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtert haben bzw gefährdet sind, ist hali berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach eigener Wahl zu verlangen.
5. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von hali nicht beeinflussbare Behinderungen, sowie von hali oder von Vorlieferanten von hali nicht zu vertretende Ereignisse befreien hali für die Dauer ihrer Auswirkungen, längstens jedoch 6 Wochen ab Eintritt des unvorhersehbaren oder von hali nicht beeinflussbaren Ereignisses, von der Lieferpflicht.
6. Liefertermine
6.1 hali vereinbart Lieferfristen nach Kalenderwochen und vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse und Behinderungen. Der Lauf der Lieferfristen beginnt mit Vertragsabschluss. Sofern hali nicht die Versendung übernommen hat, ist für die fristgerechte Lieferung die Anzeige der Versandbereitschaft maßgeblich.
6.2 Sollte ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten werden, so befindet sich hali in Verzug und der Kunde hat eine angemessene (mindestens 21-tägige) Nachlieferungsfrist zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist gegenüber hali mitgeteilt hat.
6.3 hali ist berechtigt, jederzeit die Erfüllung seiner eigenen Pflichten auszusetzen oder zu hemmen, wenn sich nach dem Vertragsabschluss herausstellt, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird (i) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen oder (ii) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Kreditwürdigkeit oder (iii) wegen seines Verhaltens bei der Vorbereitung der Erfüllung oder (iv) bei der Erfüllung des Vertrages oder vorangehender Verträge.
7. Teillieferung
hali sind, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde und es sich nicht um ein Geschäft mit einem Verbraucher handelt, Teillieferungen, die vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen sind, gestattet. hali ist ferner berechtigt, vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern, sofern der Kunde dem zugestimmt hat. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrages, aus welchen Gründen auch immer, hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es sei denn, der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgeführten Teillieferungen
8. Gewährleistung
8.1 hali leistet dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung festgelegten Qualität entspricht.
8.2 Enthält die mit dem Kunden getroffene Vereinbarung zur Qualität der Ware keine Angaben, so gilt eine durchschnittliche, normgemäße Qualität. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen wird keine Gewähr geleistet.
8.3 Solange die Verbesserung der Leistung oder ein Nachtrag des Fehlenden durch hali möglich ist, ist der Kunde nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von hali berechtigt, Ware zurückzusenden und vom Vertrag zurückzutreten. Diese wird in allen Fällen mit höchstens 80 % des effektiv bezahlten Entgelts
gutgeschrieben. Die anfallenden Transportkosten hat der Kunde zu tragen.
8.4 Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
8.5 Die Gewährleistung für die von hali geleisteten Lieferungen an Unternehmer beträgt zwei Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Versandbereitschaft an den Kunden oder – bei Versendung – ab dem Zeitpunkt der erfolgten Lieferung DAP; dies gilt auch, wenn die Versendung durch hali erfolgt. Unberührt bleiben die Gefahrtragungsregelungen nach den Incoterms 2020, wenn der Erfüllungsort durch den Verweis auf Incoterms festgelegt wird. Eine Mängelbehebung führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist.
8.6 Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Veränderung, Verarbeitung, Ummontage oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware. Für Kosten einer durch den Kunden selbst vorgenommen Mängelbehebung hat hali nicht aufzukommen.
8.7 Die Anwendung des besonderen Rückgriffsrechtes gemäß § 933b ABGB wird bei Geschäften mit Unternehmern ausgeschlossen.
8.8 Die Beweislastumkehr der Bestimmung des § 924 ABGB, wonach hali innerhalb der ersten sechs Monate ab Lieferung beweispflichtig ist, wird im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ausgeschlossen.
8.9 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf den Preisminderungsanspruch, solange die Verbesserung der Leistung oder ein Nachtrag des Fehlenden durch hali möglich ist. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus werden verdeckte Material,- und konstruktionsbedingte Mängel innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren auf Kosten des Auftragnehmers behoben. Für Elektrogeräte, Beleuchtungskörper und audiovisuelle Präsentationsgeräte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Durch unsachgemäße Eingriffe oder natürliche Abnutzung an den Verkaufsgegenständen erlischt auf jeden Fall der Gewährleistungsanspruch. Sollte zwischen dem Kunden und hali ein Haftrücklass und/oder Deckungsrücklass vereinbart sein, so ist hali berechtigt, den Haftrücklass und/oder Deckungsrücklasse durch eine Garantie eines Kreditinstitutes, Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers über einen gleich hohen Betrag zu ersetzen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den diesbezüglichen Betrag Zug-um-Zug gegen Übergabe der Garantie an hali zu zahlen. Der Kunde darf von dieser Garantie Gebrauch machen, sofern hali seinen Gewährleistungsverpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung nicht
rechtzeitig nachgekommen ist. Sollte der Kunde die Garantie in einem seine gerechtfertigten Gewährleistungsansprüche übersteigenden Ausmaß in Anspruch nehmen, ist er nach schriftlicher Aufforderung zur unverzüglichen Herausgabe des übersteigenden Betrages an hali verpflichtet. Die Höhe sämtlicher von hali gewährter Sicherungsmittel (Haftrücklässe, Deckungsrücklässe, Anzahlungsgarantien etc.) bemisst sich nach der jeweiligen Bemessungsgrundlage exklusive Umsatzsteuer.
8.10 Wird im Geschäft mit Unternehmern eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben (unverzüglich nach der Übergabe, längstens jedoch innerhalb von 14 Werktagen), so gilt die Lieferung als genehmigt. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er diese Prüfungen und die schriftliche Mängelrüge unterlässt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen einschließlich Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind sodann ausgeschlossen.
8.11 hali übernimmt keinerlei Haftung für Mängel bzw. Beschädigungen, die nach der Übergabe bzw. Montage an der Lieferung eintreten und nicht hali zurechenbar sind (zB infolge der Aufbewahrung der Lieferung in nicht versperrtem Zustand). Eine diesbezügliche Beweislast trifft den Kunden.
8.12 Die Anfechtung des Vertrages zwischen hali und dem Kunden wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) wird zu Lasten des Kunden ausgeschlossen, soweit es sich bei diesem um einen Unternehmer handelt.
9. Schadenersatz
9.1 hali ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn hali Vorsatz oder grobes Verschulden trifft. Ausgenommen von dieser Freizeichnung ist die Haftung für Personenschäden. Eine Haftung ist jedenfalls
dann ausgeschlossen, wenn ein Schaden auf Handlungen oder Unterlassung von hali nicht zurechenbaren Personen, insbesondere Arbeiten anderer Professionisten, zurückzuführen ist.
9.2 Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern hali lediglich leichtes Verschulden trifft.Ist der Kunde Verbraucher, sind Vermögensschäden jedenfalls zu ersetzen.
9.3 Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass hali Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde.Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind darüber hinaus betraglich mit 50 % des im Rahmen des jeweiligen Auftrages vereinbarten bzw. geleisteten Entgelts, jedenfalls aber mit € 20.000,00 beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.
10. Produkthaftung
Für den Fall, dass es sich bei einem Kunden um keinen Endabnehmer handelt, gilt, dass Regressforderungen des Kunden gegenüber hali im Sinne des § 12 PHG ausgeschlossen sind, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler von hali zu verantworten und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
11. Preise
11.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte ein Kunde dennoch eine Überweisung an hali in einer Fremdwährung tätigen, ist jener Betrag zur Anweisung zu bringen, der dem Rechnungsbetrag in Euro zuzüglich anfallender Konvertierungsspesen bzw. sonstiger Kosten in
diesem Zusammenhang entspricht.
11.2 Die Preise von hali verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, DAP. Montagekosten sind in den Preisen nur dann inkludiert, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde.
11.3 Steuern, Vertragsgebühren, Aus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. Diesbezüglich ist auch der Kunde für die Beibringung von allenfalls notwendigen Zertifizierungen, Bestätigungen oder Einfuhrdokumenten welcher Art auch immer verantwortlich und trägt die Kosten dafür.
11.4 Die Preise von hali sind nach den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt; erhöhen sich diese nachträglich, ist hali berechtigt, Anpassungen vorzunehmen und diese dem Kunden zu verrechnen. Dasselbe gilt bei anderen von hali unbeeinflussbaren Änderungen
durch Steuern, Zölle oder Transporttarife.
11.5 Einmal eingeräumte Rabatte und Skonti gelten nur für das jeweilige Geschäft und begründen keinen Rechtsanspruch für Folgegeschäfte. Sonderkonditionen, die im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gewährt werden, gelten bis auf Widerruf durch hali.
11.6 Jedenfalls gelten die vereinbarten Preise maximal zwei Monate ab Offertlegung durch hali.
12. Zahlungsbedingungen
12.1 Die Rechnungen von hali sind im Zeitpunkt der Lieferung, spätestens aber im Zeitpunkt der Rechnungslegung zur Zahlung fällig, wobei es im Falle eines Verbrauchergeschäftes ausreicht, dass der Überweisungsauftrag am Tag der Fälligkeit erteilt wird. Ist der Kunde Unternehmer, muss der Betrag bei datumsmäßig festgestellter Fälligkeit bereits auf dem bekannt gegebenen Konto eingelangt sein. Bei Auftragserteilung sind 50 % der Rechnungssumme als Anzahlung fällig. Im Falle, dass der Kunde vor Fertigung der bestellten Ware vom Vertrag zurücktreten möchte oder es aus sonstigen Gründen, die nicht hali zuzurechnen sind, zur Nichterfüllung kommt, gilt der angezahlte Betrag gemäß Punkt 4.6. als verfallen zugunsten von hali.
12.2 Eingehende Zahlungen werden zuerst auf die Zinsen und Kosten, anschließend zunächst auf bereits eingeklagte oder eingemahnte, in weiterer Folge auf fällige und schließlich auf nicht fällige Forderungen gegen den Kunden angerechnet.
12.3 Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen des Kunden gegen Forderungen von hali ist nicht möglich. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, kann dieser mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von hali nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von hali anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde sowie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers.
12.4 Bei Zahlungsverzug gelten unbeschadet weitergehender Ansprüche die gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. Diese Verzugszinsen gelten auch für einen objektiven Verzug des Kunden. Ist der Kunde Unternehmer und trifft ihn am Verzug kein Verschulden, hat dieser gesetzliche Zinsen in Höhe von 4% pa gemäß § 1000 ABGB zu entrichten. Zusätzlich zu den Verzugszinsen ist hali berechtigt, den Ersatz anderer durch den Verzug entstandener Schäden und Aufwendungen, insbesondere aber die Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, sofern diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen, jedenfalls aber Ersatz des gesetzlich vorgesehenen, verschuldensunabhängigen Betrages in Höhe von EUR 40 gemäß § 458 UGB. hali behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen oder sonstige Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
12.5 Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung nicht nach, ist hali berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, die im Eigentum von hali stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung der Rechte von hali, insbesondere des Rechtes auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.
12.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von hali nicht anerkannten Gegenansprüchen, zurückzubehalten.
12.7 Wünscht der Kunde von der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen des Rechnungstextes, bleibt die ursprüngliche Fälligkeit bestehen.
12.8 hali behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder der Lieferung entstandenen Forderungen, unabhängig von der Fälligkeit, an Dritte abzutreten (zB Factoring). Gegenstand der Abtretung können alle im Vertrag genannten Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen aus dem Geschäftsbetrieb von hali samt allen Nebenrechten und dem vorbehaltenen Eigentum sein. Ebenso behält sich hali das Recht vor, fällige Kaufpreisforderungen an Dritte zu verpfänden.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von hali. Der Kunde tritt hiermit an hali zur Sicherung sämtlicher Forderungen von hali aus dem Auftrag alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, schon jetzt zur Sicherung und Befriedigung ab und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen hat der Kunde hali die abgetretene Forderung sowie deren Schuldner bekanntzugeben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde
verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von hali hinzuweisen und hali unverzüglich zu verständigen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Finanzamt gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte anzuzeigen sowie anfallende Rechtsgeschäftsgebühren zu tragen.
13.2 Werden die Forderungen aus der Lieferung in eine laufende Rechnung gestellt, so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aushaftenden höchsten Saldo.
13.3 hali ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon, ob hali von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist hali in diesem Fall berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
13.4 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von hali. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware, so erwirbt hali an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von hali gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit
anderen, hali nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von hali unentgeltlich.
Deine Teilnahme hierbei ist freiwillig. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
14. Erfüllungsort/Gerichtsstand
14.1 Für die Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz von hali auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Im Geschäft mit Verbrauchern gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort am Sitz von hali
haben.
14.2 Für den Fall von Streitigkeiten, welche sich aus diesen AGB oder einem mit hali geschlossenen Vertrag ergeben oder sich auf die Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit der AGB oder des Vertrages beziehen, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen der gegenständlichen AGB oder eines Vertrages mit hali, vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Eferding, Österreich. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat. Unabhängig davon ist hali berechtigt, nach seiner Wahl den Kunden vor dem nach dessen Sitz oder dessen Niederlassung sachlich zuständigen ordentlichen Gericht zu klagen.
14.3 Auf alle Fragen der Auslegung dieser AGB oder aller von hali mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge und der Erfüllung der in diesen geregelten Rechte und Pflichten ist ausschließlich formelles und materielles österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und sonstiger Verweisungsnormen anzuwenden
15 Handelsvertreter
Bei den Kunden von hali handelt es sich um keine Handelsvertreter gemäß dem oder analog zum Handelsvertretergesetz (BGBl. Nr. 88/1993 in der jeweils geltenden Fassung). hali betraut die Kunden weder mit der Vermittlung noch dem Abschluss von Geschäften, weder im Namen von hali noch auf dessen Rechnung. hali erteilt den Kunden ausdrücklich keine Ermächtigung, Geschäfte im Namen und auf Rechnung von hali zu schließen. Zwischen hali und den Kunden bestehen zu Gunsten von hali weder Wettbewerbsverbote, Verbote der Führung von Fremdprodukten, Weisungs- und/oder Kontrollrechte, zwingende Vorschriften für die Preisbildung noch Abnahmeverpflichtungen der Kunden. Die Kunden sind in ihrer geschäftlichen Gestion frei und in den Betrieb von hali nicht eingebunden.
Sollte dennoch eine derartige Vereinbarung getroffen werden, ist der Kunde verpflichtet, hali dieses Geschäft unverzüglich anzuzeigen.
16. Schlussbestimmung
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Ergeben sich durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen oder in sonstiger Weise in der Vertragsdurchführung Lücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, gemeinschaftlich eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.16.2 Der Kunde hält für Verletzungen von Schutzrechten durch Herstellung der Leistungsgegenstände nach seinen Angaben hali schad- und klaglos. Pläne bleiben geistiges Eigentum von hali.
17. Datenschutz
17.1 Die vom Kunden im Zuge einer Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten werden von hali zur Abwicklung und Erfüllung der Geschäftsbeziehung und von gesetzlichen Verpflichtungen (dies umfasst auch die Buchhaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs) nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung verarbeitet und gespeichert.
17.2 hali übermittelt die personenbezogenen Daten an Dritte, sofern dies für die Erfüllung gesetzlicher und/oder vertraglicher Verpflichtungen notwendig ist, oder mit Einwilligung des Kunden. hali trifft sämtliche Vereinbarungen, um bei der Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung der Daten den jeweils geltenden Datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.
17.3 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Kunden zustehenden Rechten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter https://outlet.hali.at/de/impressum/. Bei Fragen oder zur Ausübung eines Rechtes wenden Sie sich bitte an datenschutz@hali.at.
18. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
18.1 Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Zusendung von Information über neue Produkte und Dienstleistungen per E-Mail von hali gespeichert und verarbeitet werden.
18.2 Der Kunde willigt ein, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Marktforschung gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten sowie der Ergebnisse der Umfragen an Dritte findet nicht statt.
18.3 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an datenschutz@hali.at widerrufen werden.
